Das zahnärztliche Gutachten im Zivilprozess

Konzeption einer Checkliste für das „gute“ zahnärztliche Sachverständigengutachten

Dr. Hans-Ulrich Brauer

Jede zahnärztliche Behandlung enthält potentiellen Streitstoff.
Rechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere nach
Zahnersatzbehandlungen, nehmen zu. Diese Auseinandersetzungen zwischen
Patient und behandelndem Zahnarzt müssen zu einer wachsenden Bedeutung
wissenschaftlich fundierter zahnärztlicher Sachverständigengutachten
führen. Es stellt sich die Frage, was ein „gutes“ Gutachten auszeichnet
und ob Sachverständigengutachten diesen Ansprüchen gerecht werden. Da
ein Gerichtsgutachten Auskunft über den zahnmedizinischen
Behandlungstandard und insbesondere über das zahnärztliche
Selbstverständnis gibt, dient es als Gradmesser der
Professionalisierung.

Die vorliegende Masterarbeit erarbeitet
die Qualitätsmerkmale zahnärztlicher Sachverständigengutachten im
Zivilprozess. Anhand der zahnmedizinischen und mediko-legalen Literatur
und durch Expertisen von Richtern und Fachanwälten für Medizinrecht,
wurde eine Checkliste für das „gute“ zahnärztliche Gutachten
konzipiert. Insgesamt wurden 49 einzelne Fragen als
Qualitätsindikatoren erarbeitet, die das Gutachten aus
unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Anhand dieser Checkliste hat
ein Sachverständiger nach Erstellung eines Gutachtens die Möglichkeit
sein Gutachten nochmals zu reflektieren. Dies diente einerseits der
Qualitätssicherung durch ein Werkzeug, das die Qualität zahnärztlicher
Gutachten transparent macht und andererseits dazu, dass der
Sachverständige selbstbewusst sein Gutachten abliefern kann.

Die
Checkliste wurde anhand von 25 Gerichtsgutachten aus verschiedenen
zahnmedizinischen Fachbereichen geprüft und entsprechend überarbeitet.
Es zeigte sich, dass die untersuchten Gutachten insgesamt auf einem
hohen Niveau waren. Der formale Aufbau der Gutachten war überwiegend
erfüllt. Die Gutachten zeichneten sich durch Verständlichkeit für den
verständigen Laien aus und bewerteten weitestgehend sachgerecht
zahnärztliche Therapiemaßnahmen bzw. gaben adäquat Auskunft über den
zahnmedizinischen Behandlungsstandard. Die Zusammenfassung gab in
prägnanter Form Antwort auf die Fragen des Beweisbeschlusses und stand
nicht im Widerspruch zu vorangegangenen Ausführungen. Erfahrungswissen
der Sachverständigen wurde dargelegt und externe Evidenz herangezogen.
Wünschenswert wären dagegen eine straffere Sachverhaltsschilderung und
falls sinnvoll die Anfertigungen von erklärenden Skizzen. Zu fordern
ist unbedingt ein Zahnschema und eine konsequentere Belegung von
Beurteilungen durch entsprechende Literaturverweise.

Die
revidierte Checkliste wurde anhand eines extern für „gelungen“ und
eines für „unzureichend“ erachteten Gutachten überprüft. Die Checkliste
erwies sich als praktikabel, nützlich und trennscharf.