"Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität - Symptombekämpfung oder Wurzelbehandlung?"
Aus dem Vortrag:
Eine weitere zentrale Frage bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist die internationale Rechtshilfe. Den Befugnissen einer Behörde oder eines Gerichts sind durch die örtliche Zuständigkeit Grenzen gesetzt. Sind Ermittlungen oder andere Amtshandlungen außerhalb der Landesgrenzen vorzunehmen, muß die betreffende Behörde des anderen Landes darum ersucht werden, diese stellvertretend für die ersuchende Behörde zu treffen. Internationale Rechtshilfe leisten heißt also Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden und der Rechtspflege eines fremden Staates, indem der ersuchte Staat auf seinem Gebiete Ermittlungs- oder Prozeßhandlungen vornimmt und deren Ergebnis dem ersuchenden Staat für ein bestimmtes Strafverfahren übermittelt.